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EINLASSBESTIMMUNGEN

Altersbeschränkung

Zutritt ab 16 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen (maximal zwei Kinder pro erwachsener Begleitperson).

Alkoholausschank

Ausschank von alkoholischen Getränken nur an Personen über 16 Jahren.  Es gelten die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.

Kennzeichnung

Alle minderjährigen Besucher erhalten ein farblich gekennzeichnetes Armband zur besseren Erkennbarkeit.
Erwachsene Begleitpersonen erhalten ein spezielles Armband, das sie als Aufsichtspersonen identifiziert.

Sicherheitsmaßnahmen

Es wird ein verstärkter Sicherheitsdienst vor Ort sein, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sowie aller anderen Sicherheitsvorgaben zu gewährleisten.

Es finden Einlasskontrollen statt.

Informationen

Vor Ort werden Informationen zum Jugendschutz und zu den Einlassbestimmungen bereitgestellt.
Eltern und Aufsichtspersonen werden gebeten, sich mit den Bestimmungen vertraut zu machen und ihre Kinder über die Regeln zu informieren.

Vorbehalt

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung der Einlassbeschränkungen und Jugendschutzbestimmungen den Zutritt zu verweigern.

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